Allgemeine Geschäftsbedingungen der Krebber communication AG, Max-Planck-Straße 7, 40699 Erkrath-Unterfeldhaus

I. Geltungsbereich
Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Krebber communication AG (KC) gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen, auch für die weitere Geschäftsbeziehung, einverstanden. Sie haben Vorrang vor abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden. Diese bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Zustimmung durch KC.

II. Angebot, Lieferung, Versand und Gefahrübergang

  1. Sämtliche Angebote erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischen- verkaufs.
  2. Verbindliche Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  3. Die Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn durch Einflüsse höherer Gewalt, z.B. Streik, Aussperrung, fehlender Genehmigungen u.s.w. (auch bei unseren Lieferanten), eine Lieferung nicht fristgerecht möglich ist. Verzögert sich die Lieferung durch einen derartigen Störungsfall unangemessen lange, sind beide Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag, hinsichtlich des verzögerten Teils der Lieferung, zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  4. Hält KC eine vereinbarte Lieferfrist aus anderen als den vorgenannten Gründen schuldhaft nicht ein, so ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  5. Fristsetzung und Rücktrittserklärung haben in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
  6. Zu Teillieferungen und Teilleistungen ist KC berechtigt.
  7. Die Lieferung erfolgt ab Lager zzgl. Versandkosten. Bei einem Auftragswert unter 50,00€ wird eine Mindermengenpauschale berechnet. Die Wahl der Versandart bleibt KC nach eigenem Ermessen überlassen.
  8. Die Gefahr für die Lieferungen geht ab Lager KC auf den Kunden über.

III. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegen den Kunden Eigentum von KC. Die Forderungen gehen nicht durch die Aufnahme in einen kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung unter. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs, entweder durch Barzahlung oder Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes, bzw. eines verlängerten Kontokorrenteigentumsvorbehaltes, berechtigt. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung ist nicht zulässig. Vorbehaltsware ist durch den Kunden sachgemäß zu lagern, sowie ordnungsgemäß zu versichern. Bei einer etwaigen Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte, hat der Kunde diesen auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen. Ebenso besteht die Pflicht, KC umgehend über die Pfändung zu informieren.
  2. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware, so tritt er schon jetzt alle Forderungen, die Ihm aus dem Weiterverkauf oder einem anderen Rechtsgrund entstehen, sicherungshalber an KC ab. Bis auf Widerruf ist er trotz Abtretung zum Einzug des Forderungsbetrages befugt.
  3. Ist der Kunde zahlungsunfähig, überschuldet oder kommt er seinen Zahlungsverpflichtungen aus einem anderen Grunde nicht nach, so ist er verpflichtet, unverzüglich die gelieferte, noch auf seinem Lager vorhandene Vorbehaltsware, sowie die an KC abgetretenen Forderungen auszusondern und eine genaue Aufstellung der vorhandenen Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderungen an KC einzusenden.

IV. Zahlungen

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Zahlungsbedingungen der KC AG laut Preisliste.
  2. Kundendienstleistungen sind sofort netto, ohne Abzug zahlbar. Ein Skonto wird nicht gewährt.
  3. Maßgebend für eine fristgerechte Zahlung des Kunden ist jeweils das Datum des Zahlungseingangs. Bei nicht fristgerechter Zahlung treten, ohne daß es einer besonderen Mahnung bedarf, die Verzugsfolgen ein. Die geschuldeten Beträge sind vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens mit 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der LZB, mindestens jedoch mit 5% ab Fälligkeit zu verzinsen.
  4. Zahlungen werden auf die älteste Schuld angerechnet. Hierbei werden sämtliche Schulden des Kunden in Betracht gezogen. Ein Skonto wird nicht gewährt, wenn ein fälliger Saldo zugunsten KC zum Zeitpunkt der Zahlung bestehen bleibt.

V. Haftung für Mängel/Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsfrist für Neuprodukte beträgt 12 Monate, bei Verkauf an den privaten Endverbraucher 24 Monate, ab Kaufdatum. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von KC nicht. Die Rechte des Kunden aus einer eventuellen Herstellergarantie bleiben hiervon unberührt.
  2. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren beträgt 1Monat, bei Verkauf an den privaten Endverbraucher 12 Monate.
  3. Ausgenommen von der Gewährleistungsfrist sind Verschleißteile. Hierfür gelten die Garantiebedingungen der Hersteller.
  4. Weißt der Kaufgegenstand innerhalb von 6 Monaten nach Verkauf durch KC an den privaten Endverbraucher einen Sachmangel auf, wird vermutet, dass die Sache bereits bei Übergabe mangelhaft war. Nach diesem Zeitraum ist der Kunde verpflichtet, zur Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Gewährleistungsrecht, die Anfänglichkeit der Mangelhaftigkeit der Sache zu beweisen.
  5. Zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht hat der Kunde KC die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er dies, so ist KC von der Gewährleistungspflicht befreit.
  6. Kann der Mangel trotz zweimaliger Nachbesserung nicht behoben werden, hat der Kunde das Recht auf Wandlung oder Minderung. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen
  7. Jede unsachgemäße Instandsetzung oder Änderung an der gelieferten Ware, welche durch den Kunden oder Dritte vorgenommen wird, befreit KC von der Gewährleistungspflicht.

VI. Rückgabe
Fehlerfreie Ware kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch KC zurückgegeben werden. Im Falle einer Rücknahme behält sich KC die Erhebung einer Warenüberprüfungs- und Verwaltungsgebühr vor.

VII. Fernabsatzverträge

  1. Für Verträge, die mit KC ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen werden, gilt für den privaten Endverbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Rücksendung der gelieferten Waren. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren, die für den Kunden speziell erstellt oder personalisiert wurden, sowie für Software die durch den Kunden entsiegelt wurde. Im Falle des Widerrufs trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, sofern der Warenwert 40,00 EUR nicht überschreitet.

VIII. Reparatur- und Serviceleistungen

  1. Reparaturgeräte sind vor Einreichung einer Datensicherung zu unterziehen. Verantwortlich hierfür ist der Kunde. KC weißt ausdrücklich darauf hin, dass es bei der Durchführung von Serviceleistungen zum Verlust gespeicherter, persönlicher Daten auf dem Reparaturgerät kommen kann. Geheimhaltungsbedürftige Daten, welche Dritten nicht zugänglich gemacht werden dürfen, sind vor Einreichung des Gerätes zu löschen. Eine Haftung für den reparaturbedingten Verlust von Daten schließt KC aus. Ebenso wird eine Haftung für die unbefugte Nutzung nicht gelöschter, sensibler Daten durch Dritte ausgeschlossen.
  2. Die Leistung erstreckt sich auf die Behebung der vom Auftraggeber genannten Mängel, zzgl. der herstellerseitig vorgeschriebenen Servicearbeiten. Sie wird nach Wahl von KC in der eigenen oder in einer von KC beauftragten externen Werkstatt erbracht.
  3. Kostenvoranschläge (KVA) sind vom Kunden entsprechend der KC Preisliste zu vergüten. KC weißt darauf hin, dass für die Erstellung eines KVA bereits Eingriffe in das Reparaturgerät erforderlich sein können. Wird der KVA nicht in der angegebenen Frist beantwortet, kann KC das Reparaturgerät auf Kosten des Kunden unrepariert zurücksenden.
  4. Sofern der Auftraggeber Garantieleistungen aus einer Herstellergarantie in Anspruch nehmen möchte, ist dies bei Auftragserteilung ausdrücklich anzugeben. Entsprechende Unterlagen sind bei Auftragserteilung vorzulegen. Es gelten die Garantiebedingungen der von KC vertretenen Hersteller.
  5. Stellt sich während der Reparatur heraus, dass ein durch den Kunden angegebene Garantie- oder Gewährleistungsanspruch nicht besteht, erteilt der Kunde automatisch einen Auftrag zur Erstellung eines KVA.
  6. Die Gewährleistungsfrist für Reparaturleistungen beträgt 12 Monate. Weisen die ausgeführten Arbeiten Mängel auf, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung liegt frühestens nach 2 erfolglosen Nachbesserungen vor. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Mangelfolgeschäden und Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Ein offensichtlicher Mangel muss unverzüglich, spätestens innerhalb 7 Tagen nach Geräterückgabe, schriftlich geltend gemacht werden.
  7. Für Beschädigungen oder Verlust der instandzusetzenden oder zu überholenden Gegenstände haftet KC, sofern KC ein Verschulden trifft. In diesem Fall leistet KC nach eigener Wahl Instandsetzung, Ersatz oder Entschädigung in Geld. Die Haftung ist auf den Zeitwert begrenzt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  8. Die bei der Reparatur ausgebauten oder ersetzten Teile gehen in das Eigentum von KC über.
  9. Wird das Reparaturgerät nicht innerhalb von vier Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, ist KC berechtigt ein angemessenes Lagerentgelt zu berechnen. Nach sechs Monaten entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässig verursachte Beschädigung oder Untergang des Gegenstandes. Nach Ablauf dieser Frist ist KC berechtigt, den Auftragsgegenstand zur Deckung der Forderung freihändig zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.

IX. Gültigkeit der Bedingungen, Gerichtsstand

  1. Als Gerichtsstand wird, sofern der Kunde Vollkaufmann ist, Düsseldorf vereinbart.
  2. Eine etwaige Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu Ersetzen, die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

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